HOX Life Science

HOX Life Science

Diversität und Inklusion bei HOX

Die HOX Life Science GmbH verpflichtet sich den internationalen Menschenrechtsgrundsätzen und den diesbezüglich geltenden gesetzlichen Regelungen in Deutschland. Darüber hinaus sind die Menschenrechte, das humanistische Menschenbild und die Moralphilosophie nach Immanuel Kant zentraler Bestandteil unserer Werte und bilden das Leitprinzip unserer Geschäftstätigkeit:

  • Wir verhindern Diskriminierung und fördern Chancengleichheit
  • Wir achten auf Diversität und Inklusion
  • Wir lehnen jegliche Form von Belästigung, Einschüchterung und Mobbing ab
  • Wir respektieren die Privatsphäre und stellen den Datenschutz sicher
  • Wir lehnen Zwangs- und Kinderarbeit ab
  • Wir fördern die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben
  • Wir engagieren uns aktiv in der Weiterbildung unserer Mitarbeitenden
  • Wir achten auf die körperliche und mental Gesundheit unserer Mitarbeitenden

Zusammenfassend sei darauf hingewiesen, dass wir das Wort „Mensch“ sehr bewusst verwenden. Es schließt alle Menschen – jeden einzelnen Menschen – ein. Das Grundgesetz schreibt in Artikel 3 „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Wir gehen noch weiter. Wir lehnen den Begriff „Rasse“ mit Bezug zum Menschen kategorisch ab, da dieser Begriff keinerlei biologische Grundlage hat und eine Unterscheidung zwischen Menschengruppen impliziert, die es so gar nicht gibt, und damit Rassismus überhaupt erst begründen kann. Weltweit angelegte molekulargenetische Studien (vgl. L. Luca Cavalli-Sforza, Paolo Menozzi und Alberto Piazza (1996) „The History and Geography of Human Genes“) haben gezeigt, dass es keine wissenschaftliche Grundlage für eine Einteilung in Menschenrassen gibt. Es lässt sich kein einziges Gen finden, dass einen fixierten Unterschied zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen indiziert, auch nicht zwischen Bevölkerungsgruppen, die in weit voneinander entfernt liegenden Gebieten leben oder die sich phänotypisch z.B. in Ihrer Hautfarbe unterscheiden. Die Ununterscheidbarkeit geht sogar noch weiter. Der Mensch hat 3,2 Milliarden Basenpaare (Basenpaare sind Grundlage für Gene). Es lässt sich auch kein einziges Basenpaar finden, dass einen fixierten Unterschied zwischen verschiedenen Menschengruppen indiziert. Unterschiede in phänotypischen Merkmalen wie z.B. in Haut- oder Augenfarbe, die häufig als Beispiele für eine Einteilung in Menschenrassen verwendet werden, sind nur eine leicht wandelbare biologische Anpassung an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten. Eine stammesgeschichtliche Abstammung oder verwandtschaftliche Nähe oder Entfernung lässt sich damit nicht begründen.

Trotzdem gibt es leider rassifizierte Diskriminierung – also Diskriminierung aufgrund des Konstrukts einer Rasse - deshalb sprechen wir uns ausdrücklich dagegen aus und haben einen Fokus darauf, einen generell diskriminierungsfreien Raum zu schaffen. Diskriminierung findet auf vielen Ebenen statt, wie zum Bespiel aufgrund von Geschlecht, Geschlechtsidentität, Erscheinungsbild, Religion, politischer Überzeugung und leider aufgrund vieler weiter Parameter. Diskriminierung findet leider oft auch auf der unbewussten, internalisierten Ebene oder aufgrund von Nichtwissen statt. Deshalb sehen wir es als unsere Pflicht an, uns stetig weiterzubilden, damit wir unsere eigenes Verhalten reflektieren und auch halten können, was wir uns vornehmen.